Stellenbeschreibung
Zur Bereicherung unseres Teams vergeben wir voraussichtlich mit 01. Oktober 2020 eine
Universitätsprofessur für das Fach Gesang (Musikpädagogik)
Zahl: 1909/1-2019
Berufungsverfahren gem. § 98 des Universitätsgesetzes
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Voraussetzungen
Stellenbeschreibung:
- Lehr- und Prüfungstätigkeit im Fach Gesang in allen pädagogischen Studienrichtungen sowie gegebenenfalls in Lehrveranstaltungen im Bereich der Gesangspädagogik
- Durchführung von und Mitarbeit bei künstlerischen und pädagogischen Projekten
- Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben, Mitarbeit in Kommissionen
- Lehrverpflichtung von 24 Semesterstunden
Anstellungserfordernisse sind:
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung
- eine hohe künstlerische Qualifikation
- eine der Aufgabe entsprechende hervorragende pädagogische und didaktische Befähigung, sowie eine breite Lehrerfahrung
- Offenheit für stilistische Vielfalt und für das Liedgut an den Schulen der Sekundarstufe
Darüber hinaus erwartet die Universität Mozarteum Salzburg die Bereitschaft,
- den Raum Salzburg als Lebensmittelpunkt zu wählen,
- an der Entwicklung der Lehrkonzepte und am künstlerischen Leben der Universität aktiv teilzunehmen,
- in den Gremien der Universität mitzuarbeiten und gegebenenfalls auch Leitungsaufgaben zu übernehmen.
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Honorierung
Die Entlohnung erfolgt entsprechend dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten in der Verwendungsgruppe A1 und beträgt in der Grundstufe mindestens € 5.130,20 Monatsbrutto (100%). Dieses entspricht einem Jahresbruttobezug in Höhe von € 71.822,80 (14 Monatsbezüge). Sowohl die Bezüge als auch sämtliche andere arbeitsvertragliche Details können Gegenstand von Arbeitsvertragsverhandlungen sein.
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Sonstiges
Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Berufungsverfahrens entstanden sind, werden nicht vergütet.
Die Universität Mozarteum Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen, wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.Menschen mit Behinderung, die entsprechend qualifiziert sind, werden ebenfalls ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.